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Tipps

Sparen für das Studium Ihres Kindes

08-12-2022
Sie möchten, dass die Studienzeit Ihres Kindes ein voller Erfolg wird. Dabei geht es neben der Wahl des Studiengangs nicht zuletzt auch um das Tragen der Kosten. Wenn Sie frühzeitig für die bevorstehende Studienzeit Ihres Kindes sparen, kann das eine enorme Entlastung sein. 

Wie hoch sind die Kosten?

Gute Nachrichten: Geregelte Studiengebühren gibt es im Gegensatz zu vielen anderen Ländern in der Form in Deutschland nicht. Lediglich ein verhältnismäßig geringer Semesterbeitrag für beispielsweise Verwaltungsgebühren oder ein obligatorisches Semesterticket für Bus und Bahn fällt halbjährlich an. Dieser hängt stark von der Universität oder Hochschule ab, die Ihr Kind besucht – meist um die 300€. Der wesentlich kostenintensivere Punkt sind die Lebenshaltungskosten. Oftmals müssen oder wollen Studierende aus ihrem Heimatort in die Stadt ihrer Wahluniversität ziehen. Damit gehen Kosten für Wohnung oder Wohngemeinschaft sowie Lebensmittel einher.  Diese betragen im deutschen Durchschnitt 670€ pro Monat. Gerade auf Grund der schwankenden Energie- und Mietpreise sollten Sie zudem mit etwas Puffer planen. Durchschnittlich kommen Sie so auf einen Betrag von 5.000€ pro Semester. 

Was wird Ihnen als Student erstattet?

Die beliebteste und einfachste Finanzierungsmöglichkeit bietet das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Bei unter 25-jährigen beträgt der Höchstsatz immerhin 812€ und deckt damit die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten ab. Aber wer hat überhaupt Anspruch und wie lange? Hier die wichtigsten Voraussetzungen auf einen Blick:

  • Ihr Kind darf bei Studienbeginn nicht älter als 44 Jahre alt sein. 
  • Es muss sich um das erste Studium in Vollzeit oder den zweiten Bildungsweg handeln.
  • Das Einkommen Ihres Kindes – beispielsweise durch einen Nebenjob – darf die Grenze von jährlich 6.240€ nicht überschreiten. 
  • Bis Ihr Kind 29 Jahre alt ist, darf sein Vermögen den Wert von 15.000€ nicht überschreiten. 
  • Die Förderungsdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit.

Sollte Ihr Kind die Voraussetzungen des BAföGs nicht erfüllen gibt es darüber hinaus eine Vielzahl von Institutionen, die Stipendien vergeben. Auch über diesen Weg können Sie finanziell entlastet werden. 

Was tragen die Eltern bei?

Dies hängt natürlich stark von Ihrer eigenen finanziellen Situation und den Kosten ab, die Ihrem Kind entstehen. Rechtlich gesehen können Kinder 860€ im Monat von ihren Eltern als Unterhalt verlangen. Dies gilt jedoch nur, wenn sie nicht mehr im Elternhaus leben und maximal bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss. 
Unterstützen Sie Ihr Kind bereits monatlich finanziell? Dann ist es sinnvoll, das Geld an Ihr studierendes Kind zu überweisen: So muss Ihr Kind sämtliche Rechnungen selbst bezahlen muss. Das ist nicht nur unkomplizierter sondern verdeutlicht zudem den Wert des Geldes: Ihr Kind lernt so gleich zu Beginn besser damit hauszuhalten. 

→ Das wollen Sie zum Thema Taschengeld wissen: Wie viel Taschengeld geben Sie ab welchem Alter und warum?

Wie können Sie für Ihr Kind sparen?

Wenn Sie jeden Monat einen Betrag auf ein Sparkonto – zum Beispiel das Tagesgeldkonto der LeasePlan Bank – einzahlen, sparen Sie unbewusst eine ganze Menge Geld, das auch noch verzinst wird. Für noch mehr Deutlichkeit und Motivation können Sie über das Tagesgeldkonto auch ein (kostenloses) Unterkonto eröffnen, dabei stellen Sie einen Zielbetrag und ein Zieldatum ein und sehen Sie das Vermögen für ein bestimmtes Sparziel wachsen. Für einen noch besseren Zinssatz können Sie bei der LeasePlan Bank eine Festgeldanlage eröffnen. Beides sind sehr sichere Optionen, die Ihnen Gewissheit über Ihren Endbetrag geben. 

Beim Eröffnen eines Sparkontos für Ihr Kind sollten Sie jedoch darauf achten, unter welchem Namen es angelegt wird. Denn Inhaber des ersparten Geldes ist grundsätzlich derjenige, dessen Name eingetragen ist. Sollten Sie also wünschen, dass Ihr Kind keinerlei Zugriff auf das Ersparte hat bevor es eine Universität besucht, sollten Sie das Konto vorsichtshalber mit Ihrem eigenen Namen eröffnen.