
Bundestag beschließt Steuerentlastungsgesetz
20-05-2022
Bundestag beschließt Steuerentlastungsgesetz
Um die Bürgerinnen und Bürger finanziell zu entlasten und somit den drastisch steigenden Energiekosten entgegenzuwirken, hat der Bundestag nun das Steuerentlastungsgesetz beschlossen.
Dieses hebt unter anderem den Arbeitnehmerpauschbetrag bei Werbungskosten rückwirkend zum 1. Januar 2022 um 200 auf 1.200 Euro an. Außerdem wird der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer um 363 Euro auf 10.347 Euro erhöht. Zusätzlich können Fernpendler ab dem 21. Kilometer rückwirkend zum Jahresanfang 38 Cent pro Entfernungskilometer steuerlich geltend machen. Zuvor hatte der Bundestag schon den Sofortzuschlag für Kinder von 20 Euro pro Monat gebilligt.
Quelle: https://www.br.de/nachrichten/meldung/bundestag-beschliesst-steuerentlastungsgesetz,3004a54f4
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