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Tipps

Steuertricks: Mit diesen Tipps holen Sie sich ihr Geld zurück

13-02-2022
Steuern - Tipps & Tricks

Das Steuerjahr neigt sich dem Ende zu und viele Deutsche suchen bereits fleißig ihre Unterlagen zusammen. Auch wer nicht gesetzlich dazu verpflichtet ist eine Steuererklärung abzugeben, kann davon profitieren: Laut statistischem Bundesamt sind es im Durchschnitt 1.051 Euro, die Steuerzahler sich auf diesem Wege vom Finanzamt zurückholen können. Aber wie genau funktioniert das? Wir haben für Sie zusammengefasst, welche Coronabedingten Anpassungen weiterhin gelten und welche Punkte bares Geld (zurück)bringen!

1. Homeoffice absetzen 
Diese Regelung ist seit Beginn der Pandemie in Kraft und behält auch 2022 ihre Gültigkeit: Wer im Homeoffice arbeitet, kann eine Pauschale von 5 Euro bei der Steuererklärung geltend machen. Dies jedoch nur für 120 Arbeitstage, also maximal 600 Euro. Zu beachten ist außerdem, dass die Home-Office-Pauschale nicht zusätzlich zur bisherigen Werbekostenpauschale gilt – nur wer mit seinen Werbungskosten über die Maximal-Grenze kommt, profitiert also letzten Endes. Ab 2022 steigt der Höchstbetrag der Werbungskosten von Arbeitnehmern von 1.000 auf 1.200 Euro und wird pauschal vom Finanzamt berücksichtig.  

2. Arbeitsweg absetzen

Egal ob mit dem Fahrrad, dem Autor oder der Bahn - die Pendlerpauschale ist ein Tipp für all diejenigen, die nicht die Möglichkeit haben im Homeoffice zu arbeiten und gilt unabhängig von Corona. Mit 30 Cent pro Kilometer lässt sich so der (einfache) Weg zum Arbeitsplatz von der Steuer absetzen. Als Fernpendler gilt, wer mehr als 20 km pro Strecke zum Arbeitsplatz zurücklegt. 2022 steigt die Pauschale für Fernpendler ab dem 21. Kilometer auf 38 Cent. Die Tragen Sie bei der nächsten Steuererklärung also einfach die zurückgelegte Strecke und die Anzahl der Arbeitstage ein und freuen sich über das extra Geld.

3. Arbeitsmittel absetzen 
Sie brauchen einen Computer, ergonomischen Bürostuhl oder schnelleres Internet? Perfekt! Anschaffungskosten für Gegenstände, die zu mehr als 90 % beruflich genutzt werden, können vollständig als Werbungskosten abgesetzt werden – bis 800 Euro netto (also 952 Euro mit Mehrwertsteuer) sogar sofort. Teurere Gegenstände werden nicht als „geringwertige Wirtschaftsgüter“ eingestuft und daher über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Ausnahme sind Computer und Software und andere digitale Arbeitsmittel: Unabhängig vom Kaufpreis können diese sofort voll abgeschrieben werden. Also unbedingt Quittungen aufheben!
Übrigens können Sie Gegenstände bereits ab 10 % beruflicher Nutzung abschreiben. Dann allerdings nicht vollständig, sondern nur den jeweiligen Kostenanteil, der für die Arbeit genutzt wird. (Zum Beispiel 250 Euro für ein Smartphone, das 500 Euro gekostet hat und das Sie jeweils zur Hälfte beruflich und privat nutzen.)

4. Telefon- und Internetkosten absetzen
Wenn Hausarbeit nicht gerade zu Ihren Lieblingsbeschäftigungen zählt und Sie sich dafür lieber Unterstützung holen, dann haben wir gute Nachrichten für Sie: Teile der Kosten für viele Arbeiten rund ums Haus lassen sich von der Steuer absetzen – beispielsweise für Handwerker, Gärtner, den Putz- oder Pflegedienst. Wichtig ist dabei, dass die haushaltsnahen Dienstleistungen in Ihrer Wohnung, Ihrem Haus oder auf dem dazugehörigen Grundstück ausgeführt werden und Sie sich eine Rechnung ausstellen lassen. Mieter und Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft können so auch Teile der Nebenkostenabrechnung absetzen.

5. Spenden absetzen 
Gutes tun, lohnt sich! Haben Sie im vergangenen Jahr etwas an eine gemeinnützige Organisation gespendet, können Sie sich den gespendeten Betrag teilweise vom Finanzamt erstatten lassen. Tragen Sie die Summe einfach unter „Sonderausgaben“ ein. Bis zu einem Betrag von 300 Euro benötigen Sie dabei nicht einmal eine offizielle Spendenbescheinigung – ein Kontoauszug reicht als Nachweis. Good to know: Haben Sie ein Jahr mal besonders viel gespendet, können Sie einen Teil des Betrags sofort absetzen und den Rest als Spendenvortrag ins Folgejahr mitnehmen.
Übrigens gelten hier nicht nur Geld- sondern auch Sachspenden. Wenn Sie sich ehrenamtlich engagieren, können Sie selbst den Zeitaufwand steuerlich absetzen.

Sie sehen: Eine Steuererklärung abzugeben, lohnt sich! Je früher Sie das Finanzamt erreicht, desto früher erreicht Sie Ihre Rückerstattung. 

Mehr Infos rund um die jährliche Steuererklärung und Gesetzesgrundlagen finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums.