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Tipps

Nebenjob: Der erste Schritt zur finanziellen Unabhängigkeit Ihres Kindes

15-06-2022
Tipps und Tricks für Nebenjob und Ferienjob
Taschengeld schenkt Kindern ihre ersten Freiheiten: Eigenständig ein Eis holen, eine Zeitschrift kaufen oder mit Freunden ins Freibad gehen, ohne direkt bei Mama und Papa anklopfen zu müssen. Außerdem lehrt es ihnen den Wert des Geldes zu kennen, ein Budget aufzustellen und vorausschauend zu planen. Ab einem gewissen Alter, wenn mehr Geld und Verantwortung gefragt sind, ist es jedoch Zeit für den nächsten Schritt: den ersten Nebenjob! Rund 40% der Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren geben an, einen eigenen unregelmäßigen Verdienst zu beziehen. Doch was sind die Vorteile eines Nebenjobs? Und worauf muss geachtet werden?

Was spricht für einen Nebenjob?

Die Gründe, die für einen Nebenjob sprechen sind vielfältig. Einerseits sammelt Ihr Kind erste Erfahrungen im Arbeitsalltag, welche für das spätere Berufsleben und die Berufswahl wichtig sein können. So lernt es Verantwortung zu übernehmen, seine Zeit zu managen und sich an Vereinbarungen zu halten. Erfolgserlebnisse im Job können außerdem das Selbstbewusstsein des Kindes stärken. Andererseits lernt das Kind bewusster mit Geld umzugehen, weil es merkt, wie schwer es zu verdienen ist. Es wird finanziell unabhängiger von den Eltern und kann so eventuell sogar das spätere Studium mitfinanzieren.

Worauf muss geachtet werden?

1. Es gibt für verschiedene Altersklassen unterschiedliche Regelungen, ob und wie viel gearbeitet werden darf: 

  • Kinder unter 13 Jahren dürfen nicht arbeiten.
  • Kinder im Alter von 13 und 14 dürfen sich bei leichter Beschäftigung etwas Geld dazuverdienen. Dazu brauchen sie die Einwilligung der Eltern. Leichte Beschäftigung bedeutet konkret eine Arbeitszeit von maximal zwei Stunden pro Tag. Sie darf erst nach der Schule sowie vor 18 Uhr und an maximal fünf Wochentagen erfolgen. Die Tätigkeiten dürfen die Sicherheit, Entwicklung und Gesundheit der Kinder nicht gefährden.
  • Jugendliche ab 15 Jahren dürfen bis zu acht Stunden pro Tag arbeiten, allerdings nur zwischen 6 und 20 Uhr und an fünf Tagen der Woche. An Samstagen und Sonntagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden. Berufsspezifische Ausnahmen gelten beispielsweise in Alten-, Pflege- und Kinderheimen, der Landwirtschaft und im Gaststättengewerbe. 
    Achtung: Ist das Kind zwar vom Alter her „jugendlich“, ist aber noch schulpflichtig, so gelten grundsätzlich die Regelungen für Kinder. Allerdings mit der Ausnahme, dass vier Wochen pro Jahr in den Schulferien gearbeitet werden kann – mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.
  • Für Jugendliche ab 16 Jahren gelten dieselben Regelungen. Sie dürfen jedoch zusätzlich im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22 Uhr, in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr und in Bäckereien/Konditoreien ab fünf Uhr sowie in der Landwirtschaft zwischen fünf und 21 Uhr tätig sein.
  • Für alle Kinder und Jugendlichen sind gefährliche Arbeiten untersagt. Generell müssen die Jugendarbeitsschutzvorschriften beachtet werden. Verboten sind danach Arbeiten, die zu anstrengend, zu gefährlich, ungeeignet oder gesundheitsgefährdend sind. 
  • Ab 18 Jahren gilt für Schüler nicht länger das Jugendarbeitsschutzgesetz, sondern das normale Arbeitsrecht. Sie dürfen in jedem Fall mehr als vier Wochen im Jahr und auch außerhalb der Schulferien arbeiten. 

2. Die meisten Tätigkeiten von Schülern sind Minijobs. Hier wird aufgrund der begrenzt erlaubten Stundenzahl ein monatliches Einkommen von 450 Euro meist nicht überschritten. Minijobs sind bei Schülern auch deshalb beliebt, weil unter der 450 Euro-Grenze keinerlei Abzüge für Sozialversicherung und Steuer anfallen. Meist übernimmt der Arbeitgeber nämlich die Pauschalsteuer in Höhe von zwei Prozent. Die Ausnahme: 

  • Jobs zwischen Schulabschuss und Ausbildung: Wer die Schule bereits abgeschlossen sowie einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat und in der Übergangszeit jobbt, muss Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Die Aushilfstätigkeit gilt in diesem Fall als vorgezogener Start in das Berufsleben. 
  • Jobs zwischen Abitur und Studium: Abiturienten, die bis zum Beginn des Studiums jobben, brauchen unabhängig vom Verdienst keine Sozialbeiträge zu zahlen, wenn die Beschäftigung nicht länger als drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr geht. Dauert diese länger und verdient der Studienanwärter nicht mehr als 450 Euro im Monat, bleibt sie bis auf die Rentenversicherung sozialversicherungsfrei. 

Was sind typische Nebenjobs für Kinder und Jugendliche?

Es gibt eine Vielzahl von Nebenjobs für Kinder und Jugendliche. Den richtigen zu finden, ist dabei nicht immer einfach. Die folgende Übersicht bietet eine Auswahl von Jobs, die sich bestens für Teenager eignen. Auf die Suche, fertig, Geld verdienen!

1. Zeitungen oder Werbeprospekte austragen (ab 13 J.)
2. Nachhilfe geben (ab 13 J.)
3. Baby- und Hundesitting (ab 13 J.)
4. Einkäufe erledigen (ab 13 J.)
5. Ernte und Feldbestellung (ab 13 J.)
6. Im Supermarkt aushelfen (ab 15 J.)
7. Kellnern im Café (ab 15 J.)
8. Komparsenjobs (keine Altersbeschränkung)

Quellen:
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/611959/umfrage/umfrage-in-deutschland-zu-haupteinnahmequellen-von-jugendlichen-nach-alter
https://www.biallo.de/recht-steuern/news/ferien-und-nebenjobs-worauf-schueler-achten-muessen/